Neue Coronaregeln ab 24.11.2021

1.    Was gilt in der Gastronomie?

 In der Gastronomie in NRW gilt flächendeckend der 2G-Status. Nur geimpfte uns genesene Gäste haben ab dem 24.11.2021 Zutritt zu gastronomischen Angeboten. Dies gilt im Innen- wie auch im Außenbereich. Ausgenommen von dieser Regel sind Gäste, denen aus ärztlicher Sicht von einer Impfung abgeraten wird. Diese müssen neben einem ärztlichen Attest (nicht älter als 6 Wochen) einen aktuellen Schnell- oder PCR-Test vorlegen, wobei Antigen-Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Auch Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von der 2G-Regelung ausgenommen und dürfen bei Vorlage eines entsprechenden negativen Tests (auch hier: Nicht älter als 24/48 Stunden) gastronomische Leistungen in Anspruch nehmen.

Neue Coronaverordnung ab 20.08.2021 für NRW

Liebe Gäste,
ab dem 20.08.2021 gilt eine neue Coronaverordnung in NRW. Bei einer Inzidenz von über 35 gilt für die Nutzung der Innengastronomie die drei G,getestet, genesen, geimpft. Kinder bis zum 15. Lebensjahr brauchen keinen Test! Die Nutzung der Außengastronomie ist ohne Test weiterhin gestattet!
Die Registrierungspflicht entfällt laut neuer Verordnung! Platzierungspflicht besteht weiter!

Weitere Infos auf unsere Web Seite unter Corona-Regeln NRW §

Euer Team Urige am Markt