Ab 06.06.2021 gilt die Inzidenzstufe 2 in Düsseldorf!
Inzidenzstufe 2, die bei einer 7 Tage Inzidenz unter 50 bis 35 vorliegt: Mit negativem Testergebnis und Abstandsregeln dürfen die Innenbereiche geöffnet werden. In der Außengastronomie ist kein negatives Testergebniss mehr erforderlich! Es gelten weiterhin die AHA+L Regeln und die Kontaktdatenerfassung! Personal unterliegt weiter der Testpflicht nach der Coronaschutzverordnung!
-In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 2 ist eine Unterschreitung des Mindestabstands zusätzlich zulässig:
1. Beim Zusammentreffen von Personen aus drei Hausständen ohne Personenbegrenzung, an dem auch immunisierte Personen aus weiteren Hausständen teilnehmen dürfen,
2. unabhängig von der Anzahl der Hausstände beim Zusammentreffen von bis zu zehn Personen, die alle über einen Negativtestnachweis verfügen, wobei immunisierte Personen zusätzlich teilnehmen dürfen.
Coronaregeln für die Gastronomie gültig ab 28.05.2021 für Nord-Rhein-Westfalen
1.Gastronomie: Darf ich Restaurants, Bars oder Cafés besuchen?
Inzidenz über 100: Die Gastronomie bleibt geschlossen.
Inzidenzstufe 3, die bei einer 7 Tage Inzidenz unter 100 bis 50 vorliegt: Restaurants, Cafés und Co dürfen ihre Außenbereiche öffnen. Voraussetzung dafür ist ein negatives Testergebnis für Gäste und Bedienungen sowie die Kontaktdatenerfassung.
Inzidenzstufe 2, die bei einer 7 Tage Inzidenz unter 50 bis 35 vorliegt: Mit negativem Testergebnis und Abstandsregeln dürfen die Innenbereiche geöffnet werden. In der Außengastronomie ist kein negatives Testergebniss mehr erforderlich! Es gelten weiterhin die AHA+L Regeln und die Kontaktdatenerfassung! Personal unterliegt weiter der Testpflicht nach der Coronaschutzverordnung!
Die Inzidenzstufe 1, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 vorliegt ist zusätzlich zulässig wenn auch für das Bundesland die Inzidenzstufe 1 gilt! Die Nutzung der Innengastronomie unter Beachtung der übrigen Maßgaben und Regeln auch ohne Negativtestnachweis. Personal unterliegt weiter der Testpflicht nach der Coronaschutzverordnung!